Home Arbeitssicherheit

Gefahrenfreier Zustand bei der Berufsausübung

Unter Arbeitssicherheit versteht man einen anzustrebenden gefahrenfreien Zustand bei der Berufsausübung. Vorschriften und Gesetze sind in großer Zahl vorhanden, aber nicht immer leicht umzusetzen. Dabei können wir sie umfassend unterstützen.

Kontakt aufnehmen
Regelbetreuung zum betrieblichen Arbeitsschutz

Regelbetreuung zum betrieblichen Arbeitsschutz

Im Rahmen der Regelbetreuung verpflichtet ein Unternehmer Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit, ihn bei allen Fragen auf dem Gebiet der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes zu unterstützen. Beginnend bei der Auswahl und Konzeption der Betriebsmittel und der Arbeitsstätte. Hierzu bieten wir Ihnen umfassende Unterstützung in einer vertraglich geregelten Betreuung an.

Gefährdungsbeurteilungen

Gefährdungsbeurteilungen

Im Rahmen des Arbeitsschutzes ist der Arbeitgeber verpflichtet, Gefährdungsbeurteilungen durchzuführen und daraus Maßnahmen abzuleiten. Hierzu gibt es eine Vielzahl an Regelungen, die eingehalten werden müssen. Wir helfen Ihnen, die richtigen Regelungen herauszufinden und die daraus entstehenden Lösungen abzuleiten.

Betriebsanweisungen und Unterweisungen

Betriebsanweisungen und Unterweisungen

Es geht nicht nur darum, die Gefährdungsbeurteilungen zu erstellen, sondern auch umzusetzen. Die dazugehörigen Anweisungen muss jeder Arbeitnehmer zur Kenntnis genommen und verstanden haben. Wir helfen Ihnen bei der Erstellung der Anweisungen und führen bei Ihnen auch die Unterweisungen durch.

Beurteilung von Arbeitsbedingungen und Arbeitsstätten

Beurteilung von Arbeitsbedingungen und Arbeitsstätten

Sie möchten neue Arbeitsstätten einrichten oder bestehende umbauen? Hierzu gibt es viele Anforderungen an die Arbeitsumgebung und Fluchtwege. Wir helfen Ihnen bei der Auslegung und Gestaltung.

Wartungssicherung (§9 ArbSChG)

Wartungssicherung (§9 ArbSChG)

Aus dem Arbeitsschutzgesetz kommt die Anforderung, dass der Arbeitgeber für besondere Gefahren Vorkehrungen zu treffen hat. Oft entstehen diese bei der Wartung oder Instandhaltung von Maschinen oder besonderen Arbeitsumgebungen. Hierbei helfen oft Verfahrensanweisungen wie Lockout-Tagout oder individuell für Sie angepasste Konzepte zur Wartungssicherung, die gemeinsam erarbeitet werden können.

Wesentliche Veränderung von Maschinen

Wesentliche Veränderung von Maschinen

Maschinen müssen instand gehalten oder nach einer bestimmten Zeit optimiert werden. Die Betriebssicherheitsverordnung verlangt zu diesem Zeitpunkt eine Betrachtung der wesentlichen Veränderung und dabei eventuell eine neue CE-Konformitätsbewertung. Wir helfen Ihnen bei dieser Analyse.